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Lauta Schloßstraße

19. Juli 2013

Bei einer Kontrollfahrt fielen uns seltsame Markierungen in unserem Wald auf, die wir uns zunächst nicht erklären konnten.


   
 
 Holzung? Das ist doch hier wohl als Abholzung gemeint. 
 

Da wir nicht wußten, wer diese Markierungen in unseren Wald gebracht hatte, wurde erstmal Strafantrag gegen unbekannt bei der örtlichen Polizei gestellt.
Auch das Forstamt und der gesamte Bekanntenkreis wurde informiert, und  langsam sickerte auch im "Buschfunk" durch, daß der Täter die LMBV GmbH sein könnte.

Gewißheit bekam ich allerdings erst später, als sich ein Vermessungsbüro meldete, es sei von der LMBV GmbH beauftragt worden, die Grenze zu dem benachbarten Flurstück festzustellen. Als Grenztermin wurde der 29.8.2013 bestimmt.

Unser Wald wurde bereits fleißig zu Durchfahrtzwecken von der LMBV GmbH genutzt, wie eigene Mitarbeiter am 8.8.2013 feststellten. Von diesen befragt, gaben die Arbeiter die Antwort sie seien für Firma X im Auftrag der LMBV GmbH unterwegs, sie hätten es etwas eilig, denn morgen früh (also am 9.8.2013) ab 7 Uhr solle der Holzeinschlag beginnen. Der Grenztermin war aber für den 29.8.2013 anberaumt. Warum sollen vorher vollendete Tatsachen geschaffen werden?

Da ging es ganz schnell zu Gericht, wo am selben Tag im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung des Gerichtes gegen die LMBV GmbH auf Unterlassung erfolgte.

In der Zwischenzeit wurden die Schneisen von den Mitarbeitern für die LMBV GmbH verschlossen.


 Sicherungsmaßnahmen
Es wirkt! 
 
Auf wen mag dieses Fahreug wohl zugelassen sein? Die richtige Antwort ist: LMBV GmbH!
 
 
 

 
 
 

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