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Staatsversagen

inspiriert zu dieser Seite hat mich ein kleines Buch von Michael Wolffsohn: "Zivilcourage", das 2016 bei dtv erschienen ist.
Er ist mir noch aus seiner Zeit als Teil des Lehrkörpers der Hochschule der Bundeswehr in guter Erinnerung da er, obwohl nicht immer mit mir gleicher Meinung, doch geistig unglaublich anregend wirkt.

Aus dem Einband:
Zivilcourage ist eine Tugend, die höchstes Ansehen genießt. Zivilcourage ist auch eine Tugend, deren Ausübung ein tödliches Ende nehmen kann. Die Opferliste der Zivilcourage wird lang und länger. Der Aufruf an die Bürger, Zivilcourage zu zeigen, kommt der Aufforderung gleich, Leib und Leben zu riskieren. Und er steht im Kern für die Aufforderung zur Selbstjustiz.

Zentrale Aufgabe eines zivilisierten Staates ist es aber, seine Bürger zu schützen und in ihrem Auftrag das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen. Die Aufforderung des Staates zur Zivilcourage bedeutet letztlich die Abschaffung des Staates. Sie ist ein Zeichen für die vollständige Verunsicherung der Entscheidungsträger in dieser Ära fundamentaler Revolutionen, so die (provozierende) These von Michael Wolffsohn. (Janine Albrecht, www.NDR.DE)
...die in Wirklichkeit gar nicht so provozierend ist (Gehm), mittlerweile ist das sogar die gelebte und ständig neu erlebte Realität, weil eben der Staat in vielen Fällen mehr und mehr versagt.

Dazu  warnt Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichtes am 13. Oktober 2018 in der Neuen Rhein/Neuen Ruhr Zeitung vor der Erosion des Rechtsstaates:
Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in die Funktonsfähigkeit der Institutionen dieses Verfassungsstaates. Verlorenes Vertrauen ist das Schlimmste, was uns passieren kann. ... Es gibt seit Jahren eine Diskrepanz zwischen dem, was geltendes Recht gebietet oder verbietet, und dem, was in Deutschland und Europa tatsächlich praktiziert wird. Auf den Gebieten Migration und Asyl wird das am deutlichsten.

 Deutschlands Rolle in der EU

 Kriminalität: Warum die Polizei nicht immer einschreitet.pdf

Das Staatsversagen am Beispiel des sächsche Oberbergamtes (SOBA) als Behörde des Freistaates Sachsen


 Zeit
 was passierte
 Maßnahme
Resultat
 
 . 
 
i
Juni 2022
Das Verwaltungsgericht Cottbus entscheidet in einem ähnlich gelagertem Fall für den Grundeigentümer. Beachtenswert sind die Entscheidungsgründe. 
Urteil des VG Cottbus 
Die unterliegende Seite (die Bergbehörde in Brandenburg) legt Rechtsmittel ein, die nach interner Prüfung zurückgezogen werden. Das Urteil ist damit rechtskräftig. 
trotzden glaubte das Obergamt weiterhin an seine Unfehlbarkeit - reine Idiologie
OBA torpediert die Anstrengungen der Wald- und Flächeneigentümer und ist lösungsfern
13.10.2021
Das Verwaltungsgericht Dresden stellt fest, daß nach Ablauf der Allgemeinverfügung im Juni 2016 kein Betretungsverbot mehr auf den Flächen besteht, auf denen vorher die Allgemeinverfügung gegolten hatte. 
(Die Klage wurde bereits 2017 eingereicht)
aus dem Gerichtsprotokoll
es besteht keine Sperrung, weder für Allgemeinheit und erst recht nicht für die Eigentümer. Maßnahmen des Oberbergamtes seien ohne Rechtsgrund erfolgt und damit unwirksam. 
31.05.2021
Das Oberbergamt möchte als das erste Grün sich auf der Sanierungsfläche zeigt, diese wieder in eine Wüste verwandelt sehen und droht mit Gewalt. 
Aufforderung an den Eigentümer, wieder Wüste herzustellen. 
Da sollte sich doch ein Psychater mal ins Oberbergamt begeben. 
5. März 2021
Das Oberbergamt entscheidet nach fast 5 Jahren und weist die Widersprüche der LMBV zurück. 
Eine beeindruckende Arbeitsgeschwindigkeit des Oberbergamtes. 
5 Jahre Zeitverlust für Natur, Vergetation, Allgemeinheit und Eigentümer. 
November 2020
Das Oberbergamt fordert die LMBV mbH auf, jetzt endlich mit ernsthaften Verhandlungen mit den Grundeigentümern zu beginnen. 
Es passiert aber nichts diesbezügliches. 
Die LMBV ignoriert die Anordnungen der LMBV.
es wurde den Grundeigentümern von der LMBV mbH nur ein unannehmberer Selbstenteignungsenturf zugesandt. 
Zeitverlust
November 2020
Das Oberbergamt will endlich die die Widersprüche der LMBV aus dem Jahr 2016 bearbeiten und entscheiden. Nach über vier Jahren des Stillstandes. Was ist ist das für ein Arbeitstempo? Es ist kaum zu fassen. 
26.10.2020
Das OVG entscheidet gegen den Antrag und verweist auf das Hauptverfahren. 
Offensichtlich kann oder man will dort nicht zwischen Klärschlamm (Abfall) und Kompost (Bodenverbesserung) unterscheiden. 

Weiterhin besuchte im Oktober der Petitionsausschuß des Landtages nach der Eingabe von Petitionen das beschädigte Gelände auf. Anläßlich dieses Ereignisses erklärte die LMBV, daß sie keine privatrechtliche Verträge mit en Grundeigentümern schließen werde. 

Warten auf das Hauptsacheverfahren.
weitere Verzögerung der Betriebsarbeiten.
15.10.2020
Oberbergamt kann immer noch nicht zwischen Bergeigentum und Grundeigentum unterscheiden - ein nicht nur juristischen Armutszeugnis. Wann will sich das Oberbergamt endlich an Urteile der Obergerichte halten?
Wir fühlen ins tiefste "sozialistische Mittelalter" versetzt. Willkür ohne Ende.
bis 28.09.2020 
nichts, es liegt uns immer noch kein Urteil vor, und das in einem Eilverfahren
August 2020 
Das Oberbergamt versucht mit allen Möglichkeiten, eine Gerichtsentscheidung zu verzögern.
Anwaltswechsel auf Amtsseite, Antrag auf Terminverlegung, Anfertigung langer Schriftsätze (Masse statt Klasse), da die Sachargumente offensichtlich ausgegangen erscheinen.
Der Betrieb steht weiterhin still. Die Schadensumme erhöht sich mit jedem Tag. 
 24. Juli 2020
Es erscheint ein Beitrag vom Mitteldeutschen Rundfunk, der sich mit dieser Problematik beschäftigt.
zur Reportage
Die Reportage stimmt. 
Die LMBV mbH und das Oberbergamt streiten sich seit Jahren. Die Leidtragenden sind die Grundeigentümer. Die Schäden, die den Grundeigentümern zugefügt wurden, sind den beiden Streitparteien ganz offensichtlich egal. Entschädigt wurden sie nicht. 
Damit wird die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG hier vom Staat gegenüber den Bürgern über Jahre nicht mehr gewährleistet. Das ist verfassungswidrig. 
 08. Juli 2020
Das Verwaltungsgericht lehnt den Eilantrag ab. 
 Beschwerde vom 16.07.2020
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht wird eingelegt. 
09. Juni 2020
08. Juni 2020
Etliche Presseartikel erscheinen.

Die Einstellungsverfügung des Oberbergamtes trifft beim Anwalt ein. 
Widerspruch wird zeitnah eingelegt. 

Es wird beim Verwaltungsgericht Dresden um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. 
Damit steht der operative Betrieb vorerst still. 
06. Juni 2020
Am 06.06.2020 unterbinden staatliche Stellen weitere Arbeit im Betrieb. Warum?
Weil landwirtschaftliche Bodenbearbeitung als Bergbautätigkiet umdefiniert werden soll. 
Wenn also ein Kleingärtner in seinem Garten Unkraut jätet, unter dem sich eine alte Grube befindet soll das als bergbauliche Tätigkeit darstellen. 
Damit steht der Betrieb still. 
04. Juni 2020
Gleich am 4. Juni erscheint jemand dann wohl aus dem Oberbergamt und will die Rekultivierung stoppen und bedroht die auf der Fläche tätigen Arbeiter. Gleichzeitig glaubt dieser OBA-Vertreter, die Arbeiter von der Fläche weisen zu können. Ein unglaublicher Vorgang, weil das in die Rechte des Eigentümers eingreift und gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstößt.

Deshalb wird auch umgehend Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt. 

Das Oberbergamt ist Aufsichtsbehörde für Berbauunternehmen, nicht für Forstbetriebe. Auch hatte man sich hier schlichtweg den falschen Adressaten ausgesucht. 
Das ist rechtswidrig und auf Grund der langjährigen Vorgeschichte, die dem Oberbergamt seit über 10 Jahren bekannt ist als reine Amtswillkür zu werten. Auch das ist ein Straftatbestand,

Jetzt wird sich das Oberbergamt mit der Amtshaftung auseinandersetzen dürfen. 

Die Anwälte haben weitere Arbeit.

 Die Sanierung läuft wieder weiter.
01.Juni 2020

 

Das Landratsamt überredet ohne Rechtsgrund die Lieferanten zur Arbeitseinstellung.


 
 

Schadenersatzmaßnahmen gegen den Landkreis Bautzen werden eingeleitet. 

 

Keine Behörde hatte sich seit 10 Jahren an dieser Stelle um Wald und Natur gekümmert. 

Erst als sich der Eigentümer selbst um die Rekultivierung der Flächen kümmert,soll das auch noch behindert werden?

Auch eine weitere Umweltstraftat. Wir erinnern uns, daß Ende 2012 die Flächen vollständig an den Eigentümer übergeben sein sollten.

Die Sanierung läuft wieder weiter. 

Mai 2020
Kulturfähiges Substrat wird in den Sanierungsbereich eingefahren und ausgebracht. 

Das Oberbergamt hat die Lage nicht  mehr unter Kontrolle. 
Das Landratsamt versucht widerrechtlich, die Maßnahme zu stoppen, was nur kurzzeitig gelingt.

Der Grundeigentümer geht dagegen vor.
Das Oberbergamt zieht den Fall an sich, kann aber nichts rechtswidriges daran entdecken. Die Leitung des Oberbergamtes erklärt dem entsprechend betroffenen Eigentümer, daß es keinen Rechtsgrund gäbe, den Eigentümer von seinem Vorhaben abzubringen. 
Verschiedene verzweifellte Schreiben des Oberbergamtes an Rechtsanwälte eines Waldeigentümers, belegen dieses mit der Aufforderung, er solle sofort mit der Rekultivierung aufhören. 

Nur warum? Eine Rechtsgrundlage dafür scheint es aber nicht zu geben. Anwälte fragen zurück, Antworten gibt es keine. 

Eine Rechtsgrundlage für das Handeln des Grundeigentümers gibt es schon. 
Der denkt aber deshalb daran und versucht, den gesetzmäßligen Zustand wiederherzustellen. 

Das Oberbergamt hatte Jahre Zeit genug gehabt, die Angelegenheit zu regeln (seit 2016 mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung), hat diese Zeit aber nicht genutzt. Warum sollen das jetzt andere ausbaden?

Jeder kehre bitte vor seiner Tür. 

Endlich wird mit der überfälligen Sanierung begonnen. 

Diese stößt aber auf rechtswidrige Widersprüche. 

April 2020
Fernsehfilm wird ausgestrahlt. Kann auf MDR Mediathek angeschaut werden: MDR.de
Wem gehört der Osten? Der Wald. 
Ausschnitt daraus hier anklicken
viele aufmunternde Zuschriften
Es ist schon erstaunlich, wie sich die Reichweite unserer Seiten vergrößert hat. 
März 2020
Die "Coronakrise" legt das Leben auch in Deutschland in etlichen Bereichen lahm. Die Staus auf den Straßen nehmen spürbar ab. 
Viel Regen, gut für die Natur, 
aber schlecht für den Fortgang der Bauarbeiten. 
Ab Ende des Monats wieder Trockenperiode bis zum Mai. Der Wald leidet wie auch die Felder und Weiden. Die nicht sanierten Gebiete umsomehr, da ihnen ein Puffer fehlt. 
Sanierungsunterbrechungen, mehr Stillstand als Fortschritt
Februar 2020
Zunehmend wird die Öffentlichkeit auf diese Misere aufmerksam.
Fernsehteam macht aufnahmen von der Sanierungskatastrophe der LMBV GmbH und speziell am "Loch D" in Laubusch
 
Dezember 2019-Januar 2020
Die Witterung machte Schwierigkeiten
Weiterführung der Arbeiten 
leider nur kleine Schritte vorwärts
November 2019
Die Arbeiten der Sanierung im "Lugteichgebiet" werden fortgeführt
Sanierung im "Lugteichgebiet"
in Arbeit
Oktober 2019
Ein Grundeigentümer beschließt aufgrund eingangangener Hilfszusagen mit der Sanierung der eigenen Flächen.
Diese Maßnahme wird dem Oberbergamt und hier persönlich dem Oberberghauptmann angezeigt. 
Das Oberbergamt antwortet darauf, wobei der Ansprechpartner nicht genau ersichtlich ist. Der persönlich angeschriebene Oberberghauptmann war es nicht. Anscheinend war es ein Referent, der diktatorisch von einer Unzulässigkeit der Maßnahme schrieb und dem Grundeigentümer ein Zwangsgeld von € 10.000 pro Fall des Betretens seiner eigenen Flächen aussprach. 

Das wäre Amtsmißbrauch.

Nur entspricht dieses auch nicht der aktuellen Gesetzes- und Vorschriftenlage. Auch etliche Obergerichte hatten bereits 2012 ausgeurteilt, daß ein Grundeigentümer in keinem Fall am Betreten seines Eigentums gehindert werden darf. 

Auch die ungehinderte Nutzung seiner Flurstücke darf dem Eigentümer (Bauern) nicht versagt werden.  Also ein eklatander Rechtsbruch des Oberbergamtes. 

Wir fühlen uns an das Jahr 1989 erinnert, als die Restriktionen immer mehr ausuferten, aber das Ende absehbar erschien, das ja endlich auch kam. 
Das nannte man dann die Wende.

Die Sanierungsmaßnahme wird durchgeführt.
Die Lachnummer des Oberbergamtes wird als solche zur Kenntnis genommen, aber eben nur als solche. 

Die Arbeiten des Grundeigentümers Alt Laubusch beginnen. 

September 2019
Auch das Ausland interessiert sich nun offensichtlich für manches Verwaltungshandeln in Deutschland. Immerhin wird uns auch Hilfe aus dem Ausland angeboten. Die Motive sind nicht unbedingt immer klar. Aber immerhin sind wir erfreut, daß man uns da auch wahnimmt. 
Gespräche in fast alle Richtungen. Nur die LMBV GmbH bleibt ihrer Verweigerungshaltung. 
Hilfszusagen,
Deutschland ist also ein Entwicklungsland, weil es notwendige Maßnahmen aus eigener Kraft nicht bewerkstelligen kann oder will. 
Juni 2019
Grubenkontrolleur war da und schaute sich den Sachverhalt vor Ort an. 
Grubenkontrolleur befuhr den Betrieb und stellte erhebliche Mängel auf Seiten des Bergbauunternehmers fest, die dringend abzustellen seien.
Die LMBV GmbH bestreitet jetzt, Bergbauunternehmer zu sein. 
Mai 2019
Das Oberbergamt versucht mal wieder erfolglos, die Opfer (hier die Grundeigentümer) zu belangen und die Verantwortung des Bergbauunternehmers diesen zuzuschieben.  Warum lernt das Oberbergamt nicht hinzu? 
Durch wiederholen des Schwachsinns wird dieser Schwachsinn auch nicht intellgenter.
Einzig und allein wird die Reputation des Oberbergamtes dadurch verloren. 
Antwort an das Oberbergamt:
Dieser Unfug wird zurückgewiesen, denn denn das Problem sind die Fehler der Bergbaue von 1917 bis heute, vor allem in der sozialistischen Planwirtschaftszeit, denn die Sanierung und Rekultivierung ist bis heute noch nicht abgeschlossen. 
Es wird gegenüber dem Oberbergamt auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Diese ist von mehreren Obergerichten bestätigt worden. 
Das Oberbergamt ist gegenüber den Grundeigentümern grundrechtsverpflichtet, währenddessen die Grundeigentümer grundrechtsberechtigt sind. 
Dieses Ansinnen des Oberbergamtes vom April 2019 ist rechtswidrig und verstößt gegen das Grundgesetz und die Staatsverfassung des Freistaates Sachsen.
Das Oberbergamt kündigt die Entsendung eines Grubenkontrolleurs an. 
April 2019
Das Oberbergamt schreibt einige Grundeigentümer an, und teilt diesen mit, daß sich die LMBV GmbH nicht in der Lage sähe, die bereits seit 2016 bestehende Anordnung des Oberbergamtes umzusetzen. Die LMBV GmbH habe keine Genehmigung durch die Grundeigentümer erhalten, deshalb sollen die Grundeigentümer für die Verkehrssicherung selbst verantwortschlich sein.

Tatsächlich hat die LMBV GmbH sich gar nicht bemüht, die Grundeigentümer haben mehrfach eine vertragliche Regelung angeboten, worauf die LMBV nicht reagiert hat. Sie spielt immer noch ein Staat im Staat und erwartet immer noch, daß die Grundeigentümer "springen" wenn es die LMBV GmbH erwartet.  Das tun aber 30 Jahre nach der Wende immer weniger. 

weitere Verzögerung
Februar 2019
wieder nichts
Januar 2019
Die LMBV GmbH kündigt den Grundeigentümern an, jetzt endlich der Anordnung des Oberbergamtes vom Juni 2016 nachzukommen. 
Wie das geschehen soll, ist aber weiterhin unklar. Die Rechtslage ist eindeutig.

Die LMBV GmbH benötigt eine Genehmigung der Grundeigentümer. Diese konnte bislang nicht erteilt werden, weil kein rechtlich einwandfreies Angebot der LMBV GmbH vorlag.

wieder nichts
Dezember 2018
Es ist wieder einmal Weihnachten,  die LMBV GmbH macht Weihnachtsferien.
November 2018
in dieser Zeit November/Dezember fanden in Europa viele Revolutionen statt. Mal sehen, was in diesem Jahr passieren wird, es ist jedenfalls spannend. 

Die LMBV GmbH zieht ihren Antrag zur 7. Änderung des Abschlußbetriebsplanes Laubusch/Kortitzmühle zurück, weil sie auf dem von ihr angedachten Weg die Grundeigentümer nicht von der Fläche bekommen hat. 

NICHTS
oder doch etwas?
Unterlassung kann auch ein Straftatbestand sein!
LMBV GmbH: Unterlassung!
Die LMBV GmbH ist den Auflagen des Oberbergamtes bislang immer noch nicht nachgekommen. 

Die LMBV GmbH zieht den Antrag auf die 7. Erweiterung zum Abschlußbetriebsplan Laubusch-Kortitzmühle zurück.
Dieser war offensichtlich nur eingereicht worden, die Flächeneigentümer dort in ihren Rechten auszuhebeln. Ein Verfassungsbruch eines Bundesunternehmens. 

Oktober 2018
1. Es ist endlich nach mehreren Jahren ein Entschädigungsleistungsbescheid des Oberbergamtes für die Flächensperrung seit dem Jahr 2010 eingetroffen. Daran sieht man auch, wie zeitnah Anliegen der Bürger/Firmen von seiten der Behörden abgearbeitet werden. Das ist schon Arbeitsverweigerung.
Hier stellt es eine Amtswillkür dar, die geschädigten und damit die Anspruchsberechtigten "auszuhungern". 
Rechtsstaat geht anders. 
Zur Bewertung dieses Falles sollten wir doch mal im Strafgesetzbuch nachschauen! 

2. Jetzt soll endlich die 7. Ergänzung des Abschlußbetriebsplanes erfolgen. Nur leider wollen die die beiden Akteure Oberbergamt und LMBV GmbH die Grundeigentümer nicht mit dabeihaben, teilweise wird ihnen auch Akteneinsicht verwehrt. Das ist aber rechtsstaalich nicht zulässig. 
Haben wir noch einen Rechtsstaat?

1. Die Entschädigung umfaßt aber nur einen Bruchteil des Schadens. Deshalb ist Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geboten.

2. Es werden mehrere Klagen von betroffenen Grundeigentümern bei dem VG Dresden eingereicht. 
Es wird  um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.
Dem Rechtsschutzersuchen wird stattgegeben. 

1. Klage eingereicht. 

2. Der Rechtsweg ist abzuwarten. Allerdings hat das VG Dresden schon signalisiert, daß dem Oberbergamt untersagt werde, sofortigeVerfügungen zulasten der Grundeigentümer vorzunehmen. 

September 2018
1. Wie uns erst jetzt bekannt wurde, hat es die ganze Zeit Gespräche zwischen dem sächsischen Oberbergamt und der LMBV GmbH gegeben, die in einen Vetrag mündeten, daß man sich gegenseitig unterstützt, um die gesetzlich normierten Ansprüche der Grundeigentümer ins Leere laufen zu lassen. 
Das ist Willkür im Amt. 
Das soll ein rechtstatliches Verhalten sein? 

2. Das Oberbergamt ordnet eine Kontrolle der Sperrlinie in Laubusch an. 

1. Klage wird vorbereitet.

2. sie wird am 27. September 2018 durchgeführt. 

1. Erste kleinere Unruhen sind in Chemnitz entstanden. 
Das finden wir gar nicht gut, aber die Abläufe sind immer die gleichen. Aktuell macht uns dieses Venezuela gut vor. 
Da passiert etwas, am nächsten Morgen steht es in den Zeitungen, die Masse der Publikationen ist staatsgelenkt, die Menschen werden in diese Richtung indoktriniert, aber seltsam ist nur, daß diejenigen, die dabeigewesen sind, etwas völlig anderes gesehen haben.
Wie paßt das zusammen?
Aber die Menschen in Venezuela sind schon wesentlich weiter in ihrem Eskalationszyklus. 
Sollte uns in Deutschland so etwas auch noch bevorstehen? 

2. Es werden wiederum erhebliche Mängel festgestellt. Die Sperrlinie ist nicht - wie gefordert - umfassend sichtbar. 
Aus dem Protokoll: "Das Oberbergamt Freiberg erwartet von der LMBV GmbH, daß gemäß der Anordnung des Oberbergamtes Freiberg nach § 71 Abs. 3 BBergG zur Sicherung und Kennzeichnung des bergbaulichen Gefahrenbereichs im sächsischen Teilbereich des ehemaligen Tagebaus Erika/Laubusch vom 15. Juni 2016 (Az.: 4714.02/8511/38) die offensichtlichen Mängel abstellt werden.
Da die LMBV GmbH sich bisher stets auf fehlende Zustimmungen der Grundstückseigentümer berufen hat, erwartet das Oberbergamt Freiberg weiterhin von der LMBV GmbH den umgehenden Beginn entsprechender Vertragsverhandlungen." 
Über den Erfüllungsstand der Festlegungen informiert der Bergbauunternehmer das Sächsische Oberbergamt kurzfristig, jedoch spätestens bis 31. Oktober 2018. 

Die LMBV GmbH ist aber bis zum 31.10. 2018 nicht an die Grundeigentümer mit einem Verhandlungsangebot herangetreten.
Die LMBV GmbH behauptet mittlerweile sogar, kein Bergbauunternehmen zu sein. 
Was machen die denn dann?

August 2018
Die Anwälte des Oberbergamtes stellen wieder Antrag auf weitere Terminverlängerung zur Schriftsatzabgabe als gelte es, um jeden Preis das Verfahren zu verschleppen. 
Irgendwie führt der Staat Krieg gegen seine eigenen Leistungsträger. 
Muß man das gut finden?
Wie heißt es so schön in der Landwirtschaft (und nicht nur dort)
die Hand, die Dich füttert, sollst Du nicht beißen.
Aber das wird dort wohl noch nicht verstanden
Dieser Staat scheint kein Rechtsstaat mehr zu sein. Der Staat schützt seine Bürger nur noch unzureichend, obwohl er dazu verpflichtet ist. 
Der Schutz der Bürger hat Verfassungsrang. 
Warum wird das nicht beachtet? 
Bereits im Jahr 2016 hat die FAZ oben stehenden Artikel (können Sie herunterladen) veröffentlicht, trotzdem wurde es nur noch schlimmer. 
Die gegenwärtig herrschenden Parteien haben auf ganzer Linie versagt. 
Im Juli 2018 findet eine weitere Grubenbefahrung statt, bei der das Oberbergamt wiederum feststellt, daß der Sperrbereich nicht korrekt, sondern falsch und unvollständig gesperrt ist. Die LMBV GmbH ist ihren Verpflichtungen weiterhin nicht nachgekommen ist. 
offensichtlich nichts
weiteres Amtsversagen
Immer mehr Bürger wenden sich von diesem Staat ab.
Februar bis Juni 2018
Entschädigungsbescheide liegen immer noch nicht vor, Verschleppung im Amt. --> Amtswillkür
nichts erfolgte
weiteres Amtsversagen
Januar 2018
Entschädigungsbescheide liegen immer noch nicht vor, Verschleppung im Amt. --> Amtswillkür
nichts erfolgte
Der Sperrbereich ist immer noch nicht abgesperrt. Eine Warnbeschilderung ist grenzumgreifend immer noch nicht vorhanden. 
Das Oberbergamt setzt sich immer noch nicht gegenüber der LMBV GmbH durch. 
Was für ein Führungsversagen des Oberbergamtes. 
Speziell dann, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Sperrung 2010 bereits erfolgte. 
Wir haben erneute Klage eingereicht.
Dezember 2017
Entschädigungsbescheide liegen immer noch nicht vor, Verschleppung im Amt. --> Amtswillkür
 nichts erfolgte
weiteres Amtsversagen

Amtswillkür

November 2017
 Der Sachverhalt kommt an die Öffentlichkeit

Oberbergamt verspricht, umgehend Entschädigungsleistungsbescheid an einen Grundeigentümer auszustellen

keine erkennbaren

warten wir mal ab, der Unmut in der Bevölkerung steigt

Gesichtsverlust der staatlichen Institutionen

man kann es schon erahnen, bislang erfolgte nichts

Oktober 2017
LMBV GmbH reicht Klage gegen das Oberbergamt wegen der Zurückweisung der Widersprüche gegen die LMBV GmbH bei dem Verwaltungsgericht Dresden ein.

Die sächsische Zeitung:
Ralf Grunert kommentiert den Vorgang
-->Pressespiegel

Eingangsbestätigung des VG Dresden
Es könnte diesbezüglich ein Gerichtstermin anberaumt werden. 
Es ist schon erstaunlich: seit dem Juni 2016 wird offensichtlich das Oberbergamt aus seinem Tiefschlaf durch die LMBV GmbH geweckt.
Wer führt denn hier?
Hier müßte doch das Oberbergamt die Führung haben, das BBergG gibt nichts anderes vor. 
Wer führt denn das Oberbergamt?
Was macht die Führung?
Führungsversagen?
Wo sind die Ansagen gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetzes?
Wo sind die Verfügungen von Seiten des Oberberamtes?
 Juli 2017
 Oberbergamt weist die Widersprüche der LMBV GmbH endlich nach über einem Jahr zurück.

Das Entschädigungsgutachten für einen Grundeigentümer geistert immer noch durch sächsische Amtsstuben. Staatsversagen. 

 Oberbergamt weist die Widersprüche der LMBV GmbH endlich zurück. Widerspruchsbescheid an LMBV GmbH, jetzt klagt die LMBV GmbH geben das Oberbergamt. .

 

 Von Seiten der LMBV GmbH passiert nichts, der Sperrbereich ist immer noch nicht richtig eingerichtet. Sie will sich offensichtlich nicht an geltendes Recht halten. 
April 2017
 Das Oberbergamt hat keinen gemeinsamen Termin gefunden (nach hiesiger Lesart finden wollen), das Entschädigungsgutachten auszuwerten. 
 weitere Verschleppung durch das Oberbergamt und die LMBV GmbH . 
 Rechtswidriges Verhalten durch das Oberbergamt.
Entschädigungen sind immer noch nicht festgesetzt, das Sperrgebiet nicht noch nicht abgesperrt.
Viele Besucher werden im Sperrgebiet angetroffen .
 März 2017
 Grubenkontrolleur kommt und sieht, daß die Absperrung immer noch nicht korrekt durchgeführt wurde. Dieses wird schriftlich in einem Protokoll festgehalten. 
 da sind wir jetzt gespannt was kommen wird;
nach Recht und Gesetz müßten schon lange, nun aber erst recht Zwangsmaßnahmen durch das Oberbergamt gegen die LMBV verhängt werden. 
Wie diese aussehen müßten, steht im BundesBergGesetz. Man muß da nur einmal hereinschauen, das hilft wirklich weiter.
Merke: wer Lesen und schreiben kann, ist meist im Vorteil.
Sollte dieses im Oberbergamt fehlen, können wir gerne aushelfen!
Hinweis: auch im Netz ist dieses verfügbar. 
Auch für den März wurde kein gemeinsamer Termin gefunden. 
weiteres Staatsversagen? 
durch Unterlassung
 Februar 2017
Gutachten ist zur Entschädigung sei endlich vorliegend, werde dort aber noch nicht anerkannt. Es seien angeblich noch Nachbesserungen notwendig. 
 keine, denn das Oberbergamt bietet nur Termine an, an denen der Grundeigentümer beruflich auf Dienstreisen ist oder schon langfristig terminlich gebunden ist. Dieses ist dem Oberbergamt bekannt. 
Das erscheint regelrecht geplant: Staatsterrorismus! 
Februar 2017
Das Oberbergamt läßt durchblicken, daß möglicherweise bei Nichteinigung mit der LMBV GmbH eine Besitzeinweisung auf die Flächen der Grundbesitzer durch das Oberbergamt möglich sein könnte.
Das ist völliger Unsinn: denn das wäre nur möglich, wenn man dringend an bestimmte für die Volkswirtschaft dringend benötigte Rohstoffe kommen müßte. Aber das Gelände ist hier schon seit vielen Jahren ausgekohlt. Der Rohstoff ist bereits vor geraumer Zeit entnommen. 
Drohung gemäß § 240 ff StGB 
nur nebenbei: eine vorläufige Besitzeinweisung ist nur dann rechtmäßig, wenn Rohstoffe dringend für die Volkswirtschaft benötigt werden. 
Die Kohle ist hier allerdings schon vor Jahrzehnten abgebaggert worden. (s. a. Bundesverfassungsgericht-Garzweiler-Urteil) 
Das Oberbergamt hat sich hier nur lächerlich gemacht.
Lachnummer!
 Januar 2017
 Erscheinen eines Zeitungsartikels, in dem das SOBA GmbH Zwangsmaßnahmen gegen die LMBV GmbH anblehnt, obwohl dieses dringend geboten ist und das entsprechende Instrumentarium zur Verfügung steht (Verwaltungsvollstreckungsgesetz).
 siehe  --> Pressespiegel
Flächeneigentümer schreibt Dienstaufsichtsbeschwerde an Ministerium als Dienstaufsichtsbehörde des SOBA
Der Sperrbereich ist immer noch nicht abgesperrt. Eine Warnbeschilderung ist grenzumgreifend nicht vorhanden. 
Das Oberbergamt setzt sich nicht gegenüber der LMBV GmbH durch. 
Frage des Haftungstatbestandes durch Unterlassung?
die ganze Zeit:
SOBA: 
Untätigkeit
?
?
soll hier einfach nur abgewartet werden bis "Unfälle" passieren? 
?
 Oktober 2016
 der LMBV GmbH zuzuordnende Bauarbeiter werden ohne Erlaubnis auf den Flächen eines weiteren Grundeigentümers angetroffen
 Auf Nachfrage "was machen Sie denn hier" verlassen die Bauarbeiter eher fluchtartig das Gelände, LMBV GmbH entschuldigt sich bei Grundeigentümer für das rechtswidriges Verhalten der LMBV.
    LMBV GmbH wieder ertappt, Oberbergamt rührt sich nicht. 
Oktober/November 2016
gemeinsame Befahrung Eigentümer und SOBA am Rand des Gefährdungsbereiches, Kontrolle der vorgeblichen Absperrungen
Hinweis von SOBA an LMBV GmbH, sich mit Grundeigentümern dringend zu einigen, um eine rechtliche Grundlage für die Durchführung der Sicherungsarbeiten zu erzielen.
LMBV GmbH rührt sich nicht, das Oberbergamt tut auch nichts .
Sommer Herbst 2016
LMBV GmbH versucht gemeinsam mit SOBA, deren Verantwortung in rechtswidriger Weise auf die Grundeigentümer abzuwälzen. 
Es wird versucht, Grundeigentümer verstärkt unter Druck zu setzen. 
Da sollten wir doch mal die § 240 ff Strafgesetzbuch in Anwendung bringen.
keines, weil diese sich nicht haben einschüchtern lassen, sie werden anwaltlich gut beraten.
August/September 2016
der LMBV GmbH zuzuordnende Bauarbeiter werden ohne Erlaubnis eines Grundeigentümers auf dessen Flächen gestellt und des Geländes verwiesen. 
Eigentümer:
gerichtliche Klage gegen Störer
Urteil zugunsten des Eigentümers.
siehe auch --> Pressespiegel
--> Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden.
August 2016
SOBA ordnet auch den Sofortvollzug der Nebenbestimmungen aus der Anordnung vom Juni 2016 an
LMBV GmbH widerspricht
Juni 2016
Erlaß einer Anordnung gegenüber der LMBV GmbH auf bergrechtlicher Grundlage zur Sicherung des Altbergbaufeldes Erika in Laubusch mit Sofortvollzug, da Lebensgefahr bestehen soll.
Anordnung SOBA:
Absperrung rutschungsgefährdeter Bereiche des 1993 stillgelegten Bergbaubetriebes Laubusch durch LMBV GmbH sofort
Begründung: Bergrecht aufgrund Bundesberggesetz, gestützt auf Abschlußbetriebsplan.
LMBV GmbH geht in Widerspruch,  SOBA verzögert  die Bearbeitung. 
es passiert nichts 
Frühahr 2016
große Teile der Lausitz sind immer noch gesperrt, immer mehr Grundeigentümer und andere Bürger fragen sich, in wieweit die LMBV GmbH überhaupt in der Lage ist, Bergbauflächen zu sanieren. 

Etliche nicht nur Grundeigentümer fragen sich, ob die  bergrechtlich verantwortlichen Personen der LMBV GmbH wie beispielsweise die Herren Zschiedrich und Kolba (Diebstahlleiter Lausitz) überhaupt im Sinne des BBergGes als zuverlässig gelten können. 

?
die Gefahrensituation besteht unverändert weiter, das Sperrgebiet ist von Spaziergängern unverändert weiterhin stark belaufen und teilweise auch befahren. 

 

Januar/Februar 2016
Bestellung des Gutachters
Bewertung der Schäden bis August/September 2016
 
Ende 2015
wurden mit dem ersten Grundeigentümer Verhandlungen über eine Entschädigung für die Sperrung der Betriebsflächen geführt. Man entschied sich für eine Gutachterlösung.
Es soll ein Gutachten über die Höhe der Entschädigung ausgearbeitet werden. Dieses Gutachten soll in ein paar Monaten vorliegen. 
seltsam: nach mehr als 5 Jahren wächst endlich die Einisicht, den geschädigten eine Entschädigung zukommen zu lassen. 
 2011
Erlaß einer Allgemeinverfügung durch das Oberbergamt 
 zur Sperrung der rutschungsgefährdeten Areale
 Allgemeinverfügung wird veröffentlicht. Viele Menschen spazieren weiterhin durch den Wald und die gesperrten und lassen sich durch die Warnbeschilderung nicht irritieren.
 2010
 Bergrutsch in der Nachbarschaft
 es werden mehrere Gebiete sofort durch das Oberbergamt gesperrt
Aussperrung von Wanderern, Saziergängern, Pilzsuchern, aber auch von Bewirtschaftern und Eigentümern der Flächen
Die Bewirtschaftung von erheblichen Flächen kommt zum Erliegen. 
Es handelt sich hier um einen enteignungsgleichen Eingriff in die Grundrechte der Fächeneigentümer, die gemäß Verfassung des Freistaates Sachsen zu entschädigen ist. 
Das Grundgesetz sagt auch nichts anderes aus. 

 

Sanierung K 9210
Sanierung TRG Bluno
Sanierung Lugteich
Sanierung Lugteich 2
Sanierung Lugteich 3
Gewässermonitoring
17. Juni 2013
Lauta-Schloßstraße
Verhandlungen
KPMG
Niemtsch
Heliflug 9. April 2015
Knappensee
Staatsversagen
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Wie wehre ich mich gegen die LMBV?

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