Staatsversagen
inspiriert zu dieser Seite hat mich ein kleines Buch von Michael Wolffsohn:
"Zivilcourage", das 2016 bei dtv erschienen ist.
Er ist mir noch aus seiner Zeit als Teil des Lehrkörpers der Hochschule
der Bundeswehr in guter Erinnerung da er, obwohl nicht immer mit mir gleicher
Meinung, doch geistig unglaublich anregend wirkt.
Aus dem Einband:
Zivilcourage ist eine Tugend, die höchstes Ansehen genießt.
Zivilcourage ist auch eine Tugend, deren Ausübung ein tödliches
Ende nehmen kann. Die Opferliste der Zivilcourage wird lang und länger.
Der Aufruf an die Bürger, Zivilcourage zu zeigen, kommt der Aufforderung
gleich, Leib und Leben zu riskieren. Und er steht im Kern für die
Aufforderung zur Selbstjustiz.
Zentrale Aufgabe eines zivilisierten Staates ist es aber, seine Bürger
zu schützen und in ihrem Auftrag das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit
durchzusetzen. Die Aufforderung des Staates zur Zivilcourage bedeutet letztlich
die Abschaffung des Staates. Sie ist ein Zeichen für die vollständige
Verunsicherung der Entscheidungsträger in dieser Ära fundamentaler
Revolutionen, so die (provozierende) These von Michael Wolffsohn. (Janine
Albrecht, www.NDR.DE)
...die in Wirklichkeit gar nicht so provozierend ist (Gehm), mittlerweile
ist das sogar die gelebte und ständig neu erlebte Realität, weil
eben der Staat in vielen Fällen mehr und mehr versagt.
Dazu warnt Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
am 13. Oktober 2018 in der Neuen Rhein/Neuen Ruhr Zeitung vor der Erosion
des Rechtsstaates:
Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in die Funktonsfähigkeit
der Institutionen dieses Verfassungsstaates. Verlorenes Vertrauen ist das
Schlimmste, was uns passieren kann. ... Es gibt seit Jahren eine Diskrepanz
zwischen dem, was geltendes Recht gebietet oder verbietet, und dem, was
in Deutschland und Europa tatsächlich praktiziert wird. Auf den Gebieten
Migration und Asyl wird das am deutlichsten.
Kriminalität: Warum die Polizei nicht immer einschreitet.pdf
Das Staatsversagen am Beispiel des sächsche Oberbergamtes (SOBA) als Behörde des Freistaates Sachsen
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(Die Klage wurde bereits 2017 eingereicht) |
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5 Jahre Zeitverlust für Natur, Vergetation, Allgemeinheit und Eigentümer. |
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Es passiert aber nichts diesbezügliches. Die LMBV ignoriert die Anordnungen der LMBV. |
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Offensichtlich kann oder man will dort nicht zwischen Klärschlamm (Abfall) und Kompost (Bodenverbesserung) unterscheiden. Weiterhin besuchte im Oktober der Petitionsausschuß des Landtages nach der Eingabe von Petitionen das beschädigte Gelände auf. Anläßlich dieses Ereignisses erklärte die LMBV, daß sie keine privatrechtliche Verträge mit en Grundeigentümern schließen werde. |
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Wir fühlen ins tiefste "sozialistische Mittelalter" versetzt. Willkür ohne Ende. |
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zur Reportage |
Die LMBV mbH und das Oberbergamt streiten sich seit Jahren. Die Leidtragenden sind die Grundeigentümer. Die Schäden, die den Grundeigentümern zugefügt wurden, sind den beiden Streitparteien ganz offensichtlich egal. Entschädigt wurden sie nicht. Damit wird die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG hier vom Staat gegenüber den Bürgern über Jahre nicht mehr gewährleistet. Das ist verfassungswidrig. |
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Die Einstellungsverfügung des Oberbergamtes trifft beim Anwalt
ein.
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Weil landwirtschaftliche Bodenbearbeitung als Bergbautätigkiet umdefiniert werden soll. Wenn also ein Kleingärtner in seinem Garten Unkraut jätet, unter dem sich eine alte Grube befindet soll das als bergbauliche Tätigkeit darstellen. |
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Deshalb wird auch umgehend Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Das Oberbergamt ist Aufsichtsbehörde für Berbauunternehmen,
nicht für Forstbetriebe. Auch hatte man sich hier schlichtweg den
falschen Adressaten ausgesucht.
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Die Anwälte haben weitere Arbeit. |
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Das Landratsamt überredet ohne Rechtsgrund die Lieferanten zur Arbeitseinstellung. |
Schadenersatzmaßnahmen gegen den Landkreis Bautzen werden eingeleitet.
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Erst als sich der Eigentümer selbst um die Rekultivierung der Flächen kümmert,soll das auch noch behindert werden? Auch eine weitere Umweltstraftat. Wir erinnern uns, daß Ende 2012 die Flächen vollständig an den Eigentümer übergeben sein sollten. Die Sanierung läuft wieder weiter. |
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Das Oberbergamt hat die Lage nicht mehr unter Kontrolle.
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Nur warum? Eine Rechtsgrundlage dafür scheint es aber nicht zu geben. Anwälte fragen zurück, Antworten gibt es keine. Eine Rechtsgrundlage für das Handeln des Grundeigentümers
gibt es schon.
Das Oberbergamt hatte Jahre Zeit genug gehabt, die Angelegenheit zu regeln (seit 2016 mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung), hat diese Zeit aber nicht genutzt. Warum sollen das jetzt andere ausbaden? Jeder kehre bitte vor seiner Tür. |
Diese stößt aber auf rechtswidrige Widersprüche. |
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Wem gehört der Osten? Der Wald. Ausschnitt daraus hier anklicken |
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Viel Regen, gut für die Natur, aber schlecht für den Fortgang der Bauarbeiten. |
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Diese Maßnahme wird dem Oberbergamt und hier persönlich dem Oberberghauptmann angezeigt. |
Das wäre Amtsmißbrauch. Nur entspricht dieses auch nicht der aktuellen Gesetzes- und Vorschriftenlage. Auch etliche Obergerichte hatten bereits 2012 ausgeurteilt, daß ein Grundeigentümer in keinem Fall am Betreten seines Eigentums gehindert werden darf. Auch die ungehinderte Nutzung seiner Flurstücke darf dem Eigentümer (Bauern) nicht versagt werden. Also ein eklatander Rechtsbruch des Oberbergamtes. Wir fühlen uns an das Jahr 1989 erinnert, als die Restriktionen
immer mehr ausuferten, aber das Ende absehbar erschien, das ja endlich
auch kam.
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Die Lachnummer des Oberbergamtes wird als solche zur Kenntnis genommen, aber eben nur als solche. Die Arbeiten des Grundeigentümers Alt Laubusch beginnen. |
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Deutschland ist also ein Entwicklungsland, weil es notwendige Maßnahmen aus eigener Kraft nicht bewerkstelligen kann oder will. |
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Durch wiederholen des Schwachsinns wird dieser Schwachsinn auch nicht intellgenter. Einzig und allein wird die Reputation des Oberbergamtes dadurch verloren. |
Dieser Unfug wird zurückgewiesen, denn denn das Problem sind die Fehler der Bergbaue von 1917 bis heute, vor allem in der sozialistischen Planwirtschaftszeit, denn die Sanierung und Rekultivierung ist bis heute noch nicht abgeschlossen. Es wird gegenüber dem Oberbergamt auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Diese ist von mehreren Obergerichten bestätigt worden. Das Oberbergamt ist gegenüber den Grundeigentümern grundrechtsverpflichtet, währenddessen die Grundeigentümer grundrechtsberechtigt sind. Dieses Ansinnen des Oberbergamtes vom April 2019 ist rechtswidrig und verstößt gegen das Grundgesetz und die Staatsverfassung des Freistaates Sachsen. |
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Tatsächlich hat die LMBV GmbH sich gar nicht bemüht, die Grundeigentümer haben mehrfach eine vertragliche Regelung angeboten, worauf die LMBV nicht reagiert hat. Sie spielt immer noch ein Staat im Staat und erwartet immer noch, daß die Grundeigentümer "springen" wenn es die LMBV GmbH erwartet. Das tun aber 30 Jahre nach der Wende immer weniger. |
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Wie das geschehen soll, ist aber weiterhin unklar. Die Rechtslage ist eindeutig. Die LMBV GmbH benötigt eine Genehmigung der Grundeigentümer. Diese konnte bislang nicht erteilt werden, weil kein rechtlich einwandfreies Angebot der LMBV GmbH vorlag. |
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in dieser Zeit November/Dezember fanden in Europa viele Revolutionen statt. Mal sehen, was in diesem Jahr passieren wird, es ist jedenfalls spannend. Die LMBV GmbH zieht ihren Antrag zur 7. Änderung des Abschlußbetriebsplanes Laubusch/Kortitzmühle zurück, weil sie auf dem von ihr angedachten Weg die Grundeigentümer nicht von der Fläche bekommen hat. |
oder doch etwas? Unterlassung kann auch ein Straftatbestand sein! |
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Die LMBV GmbH zieht den Antrag auf die 7. Erweiterung zum Abschlußbetriebsplan
Laubusch-Kortitzmühle zurück.
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Hier stellt es eine Amtswillkür dar, die geschädigten und damit die Anspruchsberechtigten "auszuhungern". Rechtsstaat geht anders. Zur Bewertung dieses Falles sollten wir doch mal im Strafgesetzbuch nachschauen! 2. Jetzt soll endlich die 7. Ergänzung des Abschlußbetriebsplanes
erfolgen. Nur leider wollen die die beiden Akteure Oberbergamt und LMBV
GmbH die Grundeigentümer nicht mit dabeihaben, teilweise wird ihnen
auch Akteneinsicht verwehrt. Das ist aber rechtsstaalich nicht zulässig.
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2. Es werden mehrere Klagen von betroffenen Grundeigentümern bei
dem VG Dresden eingereicht.
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Das ist Willkür im Amt. Das soll ein rechtstatliches Verhalten sein? 2. Das Oberbergamt ordnet eine Kontrolle der Sperrlinie in Laubusch an. |
2. sie wird am 27. September 2018 durchgeführt. |
Das finden wir gar nicht gut, aber die Abläufe sind immer die gleichen. Aktuell macht uns dieses Venezuela gut vor. Da passiert etwas, am nächsten Morgen steht es in den Zeitungen, die Masse der Publikationen ist staatsgelenkt, die Menschen werden in diese Richtung indoktriniert, aber seltsam ist nur, daß diejenigen, die dabeigewesen sind, etwas völlig anderes gesehen haben. Wie paßt das zusammen? Aber die Menschen in Venezuela sind schon wesentlich weiter in ihrem Eskalationszyklus. Sollte uns in Deutschland so etwas auch noch bevorstehen? 2. Es werden wiederum erhebliche Mängel festgestellt. Die Sperrlinie
ist nicht - wie gefordert - umfassend sichtbar.
Die LMBV GmbH ist aber bis zum 31.10. 2018 nicht an die Grundeigentümer
mit einem Verhandlungsangebot herangetreten.
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Muß man das gut finden? Wie heißt es so schön in der Landwirtschaft (und nicht nur dort) die Hand, die Dich füttert, sollst Du nicht beißen. Aber das wird dort wohl noch nicht verstanden |
Der Schutz der Bürger hat Verfassungsrang. Warum wird das nicht beachtet? Bereits im Jahr 2016 hat die FAZ oben stehenden Artikel (können Sie herunterladen) veröffentlicht, trotzdem wurde es nur noch schlimmer. Die gegenwärtig herrschenden Parteien haben auf ganzer Linie versagt. |
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Das Oberbergamt setzt sich immer noch nicht gegenüber der LMBV GmbH durch. Was für ein Führungsversagen des Oberbergamtes. Speziell dann, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Sperrung 2010 bereits erfolgte. Wir haben erneute Klage eingereicht. |
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Amtswillkür |
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Oberbergamt verspricht, umgehend Entschädigungsleistungsbescheid an einen Grundeigentümer auszustellen |
warten wir mal ab, der Unmut in der Bevölkerung steigt |
man kann es schon erahnen, bislang erfolgte nichts |
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Die sächsische Zeitung:
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Es ist schon erstaunlich: seit dem Juni 2016 wird offensichtlich das Oberbergamt aus seinem Tiefschlaf durch die LMBV GmbH geweckt. Wer führt denn hier? Hier müßte doch das Oberbergamt die Führung haben, das BBergG gibt nichts anderes vor. Wer führt denn das Oberbergamt? Was macht die Führung? Führungsversagen? Wo sind die Ansagen gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetzes? Wo sind die Verfügungen von Seiten des Oberberamtes? |
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Das Entschädigungsgutachten für einen Grundeigentümer geistert immer noch durch sächsische Amtsstuben. Staatsversagen. |
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Entschädigungen sind immer noch nicht festgesetzt, das Sperrgebiet nicht noch nicht abgesperrt. Viele Besucher werden im Sperrgebiet angetroffen . |
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nach Recht und Gesetz müßten schon lange, nun aber erst recht Zwangsmaßnahmen durch das Oberbergamt gegen die LMBV verhängt werden. Wie diese aussehen müßten, steht im BundesBergGesetz. Man muß da nur einmal hereinschauen, das hilft wirklich weiter. Merke: wer Lesen und schreiben kann, ist meist im Vorteil. Sollte dieses im Oberbergamt fehlen, können wir gerne aushelfen! Hinweis: auch im Netz ist dieses verfügbar. Auch für den März wurde kein gemeinsamer Termin gefunden. |
durch Unterlassung |
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Das ist völliger Unsinn: denn das wäre nur möglich, wenn man dringend an bestimmte für die Volkswirtschaft dringend benötigte Rohstoffe kommen müßte. Aber das Gelände ist hier schon seit vielen Jahren ausgekohlt. Der Rohstoff ist bereits vor geraumer Zeit entnommen. |
nur nebenbei: eine vorläufige Besitzeinweisung ist nur dann rechtmäßig, wenn Rohstoffe dringend für die Volkswirtschaft benötigt werden. Die Kohle ist hier allerdings schon vor Jahrzehnten abgebaggert worden. (s. a. Bundesverfassungsgericht-Garzweiler-Urteil) |
Lachnummer! |
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Flächeneigentümer schreibt Dienstaufsichtsbeschwerde an Ministerium als Dienstaufsichtsbehörde des SOBA |
Das Oberbergamt setzt sich nicht gegenüber der LMBV GmbH durch. Frage des Haftungstatbestandes durch Unterlassung? |
SOBA: Untätigkeit |
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soll hier einfach nur abgewartet werden bis "Unfälle" passieren? ? |
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gemeinsame Befahrung Eigentümer und SOBA am Rand des Gefährdungsbereiches, Kontrolle der vorgeblichen Absperrungen |
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Da sollten wir doch mal die § 240 ff Strafgesetzbuch in Anwendung bringen. |
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gerichtliche Klage gegen Störer |
siehe auch --> Pressespiegel --> Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden. |
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Absperrung rutschungsgefährdeter Bereiche des 1993 stillgelegten Bergbaubetriebes Laubusch durch LMBV GmbH sofort. Begründung: Bergrecht aufgrund Bundesberggesetz, gestützt auf Abschlußbetriebsplan. |
es passiert nichts |
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Etliche nicht nur Grundeigentümer fragen sich, ob die bergrechtlich verantwortlichen Personen der LMBV GmbH wie beispielsweise die Herren Zschiedrich und Kolba (Diebstahlleiter Lausitz) überhaupt im Sinne des BBergGes als zuverlässig gelten können. |
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Die Bewirtschaftung von erheblichen Flächen kommt zum Erliegen. Es handelt sich hier um einen enteignungsgleichen Eingriff in die Grundrechte der Fächeneigentümer, die gemäß Verfassung des Freistaates Sachsen zu entschädigen ist. Das Grundgesetz sagt auch nichts anderes aus. |
Sanierung K 9210
Sanierung TRG Bluno
Sanierung Lugteich
Sanierung Lugteich 2
Sanierung Lugteich 3
Gewässermonitoring
17. Juni 2013
Lauta-Schloßstraße
Verhandlungen
KPMG
Niemtsch
Heliflug 9. April 2015
Knappensee
Staatsversagen
Wasserwerk
Wie wehre ich mich gegen die LMBV?