Gewässermonitoring
bedeutet in diesem seltsamen fremdländischen Wort verpackt die Überwachung der Grundwasserstände in einem Überwachungsgebiet.
Diese Grundwasserstände werden seit Jahren großflächig durch die LMBV GmbH im Lausitzer Revier an Grundwassermeßpegeln überwacht, auch im Bereich des Betriebes "Alt Laubusch".
Als im Januar 2013 das Betretungsverbot greift, bleibt das Gewässermonitoring
ausdrücklich davon ausgenommen. Allerdings wurde vom Grundstückseigentümer
festgelegt, daß sich ab diesem Zeitpunkt die LMBV GmbH rechtzeitig
zwei Wochen vorher anzumelden habe, was den Termin und die Personen einschließlich
Fahrzeugkennzeichnung betrifft. Auch sollten die Beauftragten nur in Begleitung
von eigenen Betriebsangehörigen die Betribsfächen betreten dürfen.
Die LMBV GmbH stellte sich auch hier als unzuverlässig dar, indem
sie Termine nicht einhielt.
Nachdem dann am 2. Mai 2013 unerlaubt und unangemeldet Beauftragte
der LMBV GmbH auf den Forstbetriebsflächen angetroffen wurden, haben
wir die Regeln verschärft (s. Ausriß aus dem Schreiben an die
LMBV GmbH vom 03.05.2013 unten). Auch wurde wegen des erhöhten Aufwandes
erstmalig eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Wegen der Unzuverlässigkeit
der LMBV GmbH auch in finanziellen Dingen wurde wegen der offenen
Rechnungen Vorkasse verlangt.
Wir sind gespannt darauf, wann die LMBV GmbH ein entsprechendes Gesuch
stellen wird, bislang ist noch keines eingegangen. Daraus schließen
wir, daß dieses Gewässermonitoring doch nicht so sicherheitsrelevant
zu sein scheint, denn wir würden ein entsprechendes Gesuch durchaus
genehmigen, da für uns Sicherheit immer ganz oben steht.
Sanierung K 9210
Sanierung TRG Bluno
Sanierung Lugteich
Sanierung Lugteich 2
Sanierung Lugteich 3
Gewässermonitoring
17. Juni 2013
Lauta-Schloßstraße
Verhandlungen
KPMG
Niemtsch
Heliflug 9. April 2015
Knappensee
Staatsversagen
Wasserwerk
Wie wehre ich mich gegen die LMBV?